Mieten und Zinsen
Mit der Grundausstattung von Haufe PowerHaus verwalten Sie alle Objekte professionell, ganz egal, ob Sie den Schwerpunkt auf der WEG-, Eigentums- oder Mietverwaltung haben oder viele Gewerbeobjekte betreuen. Die Software vernetzt Daten, Informationen und Aufgaben auf intelligente Weise. Die Mehrwerte liegen in schnelleren Workflows, einer reibungslosen Zusammenarbeit im Team und hochwertigen Produkten für Ihre Eigentümer und Mieter.
Ob bei der Dateneingabe oder ihrer Verwaltung, der mit zahlreichen Merkmalen ausdifferenzierte Stammdatenbereich überzeugt Anwender genauso wie die ausgereiften Korrespondenzfunktionen. Ausgeklügelte Bausteine wie das Termin- und Vorgangsmanagement oder das Mahnwesen sorgen durch automatisierte Schritte dafür, dass Ihre Mitarbeiter von lästigen Routinen entlastet sind.
Die Jahresabrechnungen – Betriebskostenabrechnung und Hausgeldabrechnung – sowie die Wirtschaftspläne in Haufe PowerHaus sind professionell und transparent aufgebaut. Die Buchhaltung enthält sowohl eine Finanzbuchhaltung als auch Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Was Haufe PowerHaus einzigartig macht, ist die inkludierte Fachdatenbank Haufe VerwalterPraxis Online. Damit können Sie rechtlich geprüftes Fachwissen, Mustervorlagen und Formulare zu allen Aufgaben der Immobilienverwaltung mit wenigen Klicks abrufen.
Grundmodul
❯ WEG- und Mietverwaltung
❯ Gewerbe
❯ Dokumentenablage
❯ Betriebskostenabrechnung
❯ Hausgeldabrechnung & Wirtschaftsplan
❯ Einnahmen-Überschuss-Rechnung
❯ Kautionsverwaltung & Verzinsung
❯ Vorgangs- und Terminmanagement
❯ Zahlungsverkehr, Import von Kontoauszügen
❯ Aareal Account
❯ Mahnwesen
❯ Zugriff auf Fachwissen & Mustervorlagen & Formulare der Haufe VerwalterPraxis Online
Technische Basis
❯ Berechtigungsverwaltung
❯ Mandantenverwaltung
❯ Stammdatenverwaltung
❯ DATEV
❯ Exportfunktionalitäten
❯ Security Pack
❯ GoBD-Zertifizierung
❯ Anbindung an Word & Excel
❯ TAPI-Schnittstelle
Indexmiete
Das Erweiterungsprogramm Indexwerten orientieren, in Haufe PowerHaus zu speichern und bei Bedarf die vereinbarten Mieterhöhungen durchzuführen. Die aktuellen Indexwerte der benötigten Indizes werden in einem separaten Bearbeitungsprogramm oder beim aktuellen Abruf angelegt.
Indexmietvereinbarungen bearbeiten
In der Funktion Indexmietvereinbarungen bearbeiten werden dann alle weiteren Angaben zu den individuellen Indexvereinbarungen hinterlegt.
Die Berechnung neuer Mieten erfolgt für jeden Index separat, wenn neue Indizes veröffentlicht werden. Vor der Echtverarbeitung mit automatischem Eintrag der neuen Mieten bei den betreffenden Mietern kann ein Probelauf erfolgen.
Alte und aktuelle Indizes erhalten Sie z. B. auf der Homepage des Statistischen Bundesamts im Internet.Bei den Indexmietvereinbarungen können Erhöhungen sowohl nach Punkten als auch nach Prozenten berücksichtigt werden. Dabei kann für die erste Mieterhöhung ein anderer Punkt-/Prozentwert vereinbart werden als für die darauf folgenden Erhöhungen. Über die Definition eines Durchschlags < 100 % ist es möglich, nur einen Teil der Indexsteigerung weiterzugeben. Für den Anfangszeitraum nach Vertragsbeginn kann ein Freizeitraum vereinbart werden, in dem keine Indexanpassung erfolgt. Beachten Sie beim Einsatz des Erweiterungsprogramms Indexmiete, dass nur monatliche Mieten berechnet werden und dass pro Monat maximal eine Mieterhöhung aufgrund von Indexmietvereinbarungen durchgeführt werden kann.
Echtverarbeitung
Beim Abruf für einen bestimmten Indexwert werden alle in Frage kommenden Mieterkonten geprüft und gedruckt.
Mit der Echt-Verarbeitung wird ein Protokoll für den Nachweis der Berechnung erstellt.
Ergebnis
Wahlweise kann eine von zwei mitgelieferten Mustervorlagen für das Anschreiben an den Mieter verwendet werden. Die Felder der Vorlage lassen sich variabel nutzen
Kostenmiete
Mit dem Erweiterungsprogramm Kostenmiete können Mieten auf Basis einer Kalkulationsgrundlage ermittelt und in die Stammdaten übernommen werden. Die Aufstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und in ihrer Fortschreibung einer Zusatzberechnung zur Wirtschaftlichkeitsberechnung ist nach dem Wohnungsbaugesetz für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau vorgeschrieben. Für den frei finanzierten Wohnungsbau ist sie eine Kann-Vorschrift.
Was ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung? Die Wirtschaftlichkeit von Wohnraum ist dann gegeben, wenn die für den Wohnraum nachhaltig entstehenden laufenden Aufwendungen, d. h. die Kapital- und Bewirtschaftungskosten durch Erträge, das sind hauptsächlich Mieten, gedeckt werden. In der Wirtschaftlichkeitsberechnung werden daher die laufenden Aufwendungen.
Programmfunktionen
Mit der Funktion Stammdaten Wirtschatflichkeitsberechnung erfassen Sie in verschiedenen Registern die Grunddaten für die erste Berechnung und führen auch Änderungen in den einzelnen Teilen durch.
Die Funktion Wirtschaftlichkeitsberechnung/Zusatzberechnung drucken Sie eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung. Wurden Änderungen erforderlich, handelt es sich um eine Zusatzberechnung.
Über die Funktion Finanzierungsplan generieren Sie eine Liste, mit der Sie Änderungen kontrollieren können.
Mit der Funktion Aufstellung der neuen Mieter bereiten Sie die Berechnung der neuen Mieten vor, wenn eine Wirtschaftlichkeitsberechnung oder eine Zusatzberechnung durchgeführt wurde.
Um die neuen Mietsollbeträge im Stammsatz der Mieter zu speichern, benutzen Sie die Funkiton Neue Mieten speichern.
Mietspiegel
Mit dem Erweiterungsprogramm Mietspiegel können in Haufe PowerHaus Mieten auf der Grundlage eines örtlichen Mietspiegels automatisch neu berechnet und in den Mieterstammdaten als Sollbeträge fortgeschrieben werden. Die örtlichen Mietspiegel sind von den jeweiligen Kommunen gepflegte Tabellen, die je nach
❯ Lage der Wohnung,
❯ Ausstattung der Wohnung und
❯ Wohnfläche
rechtlich bindende Richt- und Grenzwerte für die aktuell zulässige Kaltmiete/m² einer Wohnung vorgeben.
Diese so vorgegebenen Richt- und Grenzwerte können auch noch von weiteren Merkmalen wie Baujahr, Sonderausstattung, geographischer Lage innerhalb des Ortes etc. abhängig sein, wodurch eine Mietspiegel-Tabelle umfangreich und aufwendig werden kann. Bei Mieterhöhungsverlangen muss der Vermieter den entsprechenden Wert aus der Mietspiegeltabelle einer frei finanzierten Wohnung benennen, unabhängig davon, ob die Mieterhöhung mit dem Mietspiegel begründet wird. Dies ermöglicht dem Mieter einen Vergleich des Mieterhöhungsverlangens zur ortsüblichen Miete.
Mietspiegel abbilden
Die in Haufe PowerHaus abzubildenden Mietspiegel können in allen Details als Stammsatz angelegt werden. Haufe PowerHaus erlaubt die Erfassung auch aufwendiger örtlicher Mietspiegel auf einfache Weise. Die Anzahl der verwendbaren Mietspiegel ist unbegrenzt.
Korrekturfaktoren erfassen
Auch Korrekturfaktoren aufgrund besserer oder schlechterer Wohnungsausstattung als im Mietspiegel beschrieben, lassen sich erfassen. Sie werden bei den betreffenden Wohnungen bei der Berechnung der neuen Miete entsprechend berücksichtigt. Die Berechnung der neuen Mieten wird auf Grundlage der bei jeder Einheit gespeicherten Daten individuell durchgeführt. Besonderheiten (Korrekturfaktoren) der einzelnen Einheiten und die Kappungsgrenze werden dabei berücksichtigt.
Kappungsgrenze
Seit Januar 1983 gilt bei Mieterhöhungen gemäß § 2 des Miethöhegesetzes (MHG) die so genannte Kappungsgrenze. Das bedeutet, dass abgesehen von Erhöhungen wegen gestiegener Betriebskosten oder wegen Modernisierung die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent steigen darf. Diese Grenze gilt auch dann, wenn im Einzelfall die ortsübliche Vergleichsmiete über dem so errechneten Betrag liegt. Beispiel: Betrug die Miete im Juni 2018 600 € und verlangte der Vermieter zum 1. Juni 2021 eine Erhöhung auf 800 €, so kann er auch dann nur eine Mieterhöhung auf 720 € durchsetzen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete inzwischen bei 900 € liegt.Der Teil des Erhöhungsverlangens, der über die Kappungsgrenze hinausgeht, ist also unwirksam und kann vom Mieter um den entsprechenden Betrag gekürzt werden. Die 20-Prozent-Grenze ist auch dann zu beachten, wenn die Miete länger als drei Jahre vor dem Wirksamwerden der geforderten Mieterhöhung unverändert gewesen ist. Der Vermieter hat aber die Möglichkeit, sein Erhöhungsverlangen schon während des Dreijahreszeitraums zu stellen, um die Miete direkt im Anschluss daran zu erhöhen.
Wichtig: Die Kappungsgrenze findet auch dann Anwendung, wenn bei öffentlich geförderten Wohnungen die Preisbindung weggefallen oder abgelaufen ist und die Miete erstmals von der Kostenmiete auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden soll.
Neuberechnung der Mieten
Zusammen mit der Neuberechnung der Mieten erhalten Sie ein detailliertes Protokoll zum Nachweis der je Mieter zugrundegelegten Daten und des Rechenergebnisses mit Begründung.
Auf Grundlage der so berechneten neuen Miet-Sollbeträge kann über die Haufe PowerHaus-Textverarbeitung aus der mitgelieferten Briefvorlage automatisch ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB für die betroffenen Mieter erzeugt werden.
Mieterhöhung übernehmen
Bei Eingang der Zustimmung des jeweiligen Mieters zum Mieterhöhungsverlangen läßt sich die berechnete neue Sollmiete „per Knopfdruck“ automatisch in den Stammdaten des jeweiligen Mieters eintragen.
Die Sollbeträge nicht betroffener Mieter oder solcher Mieter, die dem Erhöhungsverlangen (noch) nicht zugestimmt haben, bleiben unverändert.
Staffelmiete
Das Erweiterungsprogramm Haufe PowerHaus Staffelmiete erlaubt es, gebundene Mieten, die sich nach vertraglich festgelegten Staffelwerten verändern, neu zu berechnen und in den Stammdaten fortzuschreiben. Die Staffeln werden beim Personenkonto je Unterkonto geführt.Die Vereinbarung kann mit Übernehmen in die Zwischenablage kopiert und von dort nach Word übernommen werden.
Programmmerkmale
Das Programm zum Bearbeiten der Stammdaten zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
❯ Eingabe je Unterkonto, dadurch vereinfachte Eingabe und Pflege.
❯ Unbeschränkter Zeitrahmen und beliebige Fälligkeiten, dadurch langfristige Übersicht über die Entwicklung, auch alte Fälligkeiten zu statistischen Zwecken einzusehen.
❯ Staffeln mit fest vereinbarten Beträgen, Änderungsbeträgen oder prozentualen Änderungen.
❯ Automatische Berechnung und Anzeige der neuen Beträge im Staffelsatz.
❯ Möglichkeit des Misches der drei Varianten bei einem Unterkonto.
❯ Bei der Neuanlage Vorbelegung der ersten Staffel mit einem bestimmten Datum.
❯ Vereinfachte Eingabe bei jährlich wiederkehrenden Staffeln mit gleichbleibender Kondition.
❯ Automatische Berechnung der Mehrwertsteuer bei Gewerbeverträgen, nach dem Abruf und dem Eintragen in die Sollbeträge.
❯ Eingabemöglichkeit von Minderungen
Mietberechnung
Die Berechnung der Mieten wird auf der Grundlage der Staffelinformation je Mieter zu einem bestimmten Stichtag oder -zeitraum durchgeführt.
Die neuen Sollbeträge können direkt in die Mieterkonten übernommen werden. Der Verarbeitung kann ein Probelauf vorangestellt werden, der auf einer Kontrolliste durchgesehen werden kann. Die Kontrolliste kann für interne Zwecke oder als Beleg verwendet werden. In Verbindung mit den oben genannten Nebenbuchhaltungen wird dem Anwender aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft ein in sich geschlossenes und integriertes System geboten, das sich durch seine Modularität bestens den jeweiligen Anforderungen anpasst.
Umsatzmiete
Mit dem Erweiterungsprogramm Umsatzmiete können Mieten von gewerblichen Mietern für monatliche oder beliebige andere Zeitintervalle auf der Grundlage ihres Umsatzes automatisch berechnet und sollgestellt werden. Die Abrechnung der Umsatzmiete ist als Zwischenabrechnung in monatlichen oder beliebigen anderen Intervallen möglich. Eine Jahresendabrechnung ist ebenfalls möglich. Bei Mietverträgen mit Mehrwertsteueranteil wird der Steueranteil automatisch berechnet und sollgestellt. Eine nachträgliche Korrektur und Neuberechnung der Umsatzmiete für einen gewissen Zeitraum ist möglich. Die so neu berechnete Miete wird mit der für diesen Zeitraum bereits verarbeiteten Miete verrechnet. Es besteht die Möglichkeit, Freibeträge zu verarbeiten – wenn also vereinbart ist, dass erst ab einem gewissen Umsatz eine umsatzbezogene Miete zu bezahlen ist.
Berechnungsvarianten
Es sind zwei Berechnungsvarianten möglich:
❯ Mindestmiete mit Umsatzmiete - der vereinbarte Mindestmietbetrag wird als Sollbetrag im Mieterkonto geführt und über den regulären, periodischen Sollstellungslauf sollgestellt. Zusätzlich wird der variable Teil der Miete aufgrund des vom Mieter gemeldeten Umsatzes berechnet und sollgestellt.
Hierbei können sich zwei Fälle ergeben:
- Unterschreitet die aufgrund des Umsatzes berechnete Miete die Mindestmiete, so wird die Mindestmiete sollgestellt.
- Überschreitet die aufgrund des Umsatzes berechnete Miete die Mindestmiete, so wird die berechnete Umsatzmiete abzüglich der Mindestmiete sollgestellt. Die Mindestmiete wurde vorher bereits im Rahmen der periodischen Sollstellung sollgestellt.
❯ Reine Umsatzmiete - der Betrag für die Sollstellung
der Miete wird allein aufgrund des vom Mieter gemeldeten Umsatzes berechnet. Im Mieterkonto wird dabei kein Sollbetrag geführt, der bei der regulären, periodischen Sollstellung verarbeitet wird.
Verarbeitungs-Beispiel
Anlegen der Umsatzmietvereinbarung:
Bei Mindestmiete zusätzlich: Anlegen des Basis-Sollbetrages.
Nun wird der Umsatz für den zu berechnenden Zeitraum in der Umsatzmietvereinbarung eintragen
Anschließend wird die Umsatzmiete berechnet.
Diese Abrechnung senden Sie an den Mieter.
Wenn Sie bei der Zwischenabrechnung die Weiterverarbeitung mit Ja anklicken, wird über den Nachforderungsbetrag incl. MwSt. (bei Mietern mit MwSt.) eine Sollstellungsbewegung erzeugt.
Ergebnis
Nach Buchen dieser Sollstellungsbewegung weist das Mieterkonto folgende Salden auf: Unterkonto Mindestmiete: 9.892,89 Unterkonto Umsatzmiete: 603,46Diese Salden können Sie jetzt mit dem Programm Buchhaltung – Saldenverarbeitung – Sollsalden einziehenper Lastschrift einziehen. Bei Mietern ohne Lastschrifteinzugsermächtigung muss der Mieter den Betrag überweisen
Verzugszinsen
Das Erweiterungsprogramm Verzugszinsen in Haufe PowerHaus erlaubt die Berechnung von Verzugszinsen nach variablen Zinssätzen, die mit einem Stammdatenprogramm für Zinssätze angelegt wurden. Das Programm Verzugszinsberechnung stellt dem Mahnverfahren ein Verfahren zur Verzinsung von Forderungen bei Eigentümern oder Mietern voran. Eine Verzinsung von Guthaben wird nicht durchgeführt. Bei Außenständen in größerem Umfang ergeben sich zwangsläufig auch erhebliche Zinsverluste, deren manuelle Berechnung zeitaufwendig wäre. Das vorliegende Programm erledigt diese Arbeit automatisch und ermöglicht eine rasche, exakte Berechnung und Darstellung gegenüber den Eigentümer bzw. Mietern
Berzugszinsen berechnen
Die Berechnung kann entweder als separater Programmlauf z. B. einmal am Ende des Wirtschaftsjahres oder aber zu regelmäßigen Zeitpunkten, etwa vor dem Mahnverfahren, erfolgen. Basis für die Berechnung sind die Zinssätze, die – für Eigentümer und Mieter getrennt – taggenau geführt werden. Neben Soll-Zinsen für Rückstände sind auch Haben-Zinsen für Guthaben möglich. Bei der Berechnung der Zinsen werden vom Programm die einzelnen Buchungen für den gewünschten Zeitraum gelesen und mit dem gültigen Zinssatz (oder mehreren Zinssätzen) verzinst. Das Alter der Forderung wird taggenau ermittelt.
Bei der Berechnung kann ein Mindestmahnbetrag und eine Karenzfrist gesetzt werden. Am Ende der Liste wird unter der Spalte Saldo und unter der Spalte Zinsen eine Summe je Personenkonto, je Objekt und eine Gesamtsumme über alle Objekte ausgedruckt. Falls ein Steuersatz angegeben wurde, wird am Schluss jeder Zinsstaffel der Steueranteil ausgewiesen. Die Steuersummen werden ebenfalls je Personenkonto, je Objekt und als Gesamtsumme über alle Objekte ausgewiesen.
Die Liste kann in zwei Varianten zur Druckausgabe ausgegeben werden: entweder für jedes Personenkonto eine neue Seite, oder in einer komprimierten, d.h. fortlaufenden Form. Im zweiten Fall werden die Zinsstaffeln, mit den Angaben zum Personenkonto beginnend, aneinandergereiht. Die errechneten Zinsen können als Buchungssatz erstellt werden.
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