Eed, Heizkostenverordnung & CO:
Auswirkungen auf die Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenverordnung, die CO2-Abgabe für Vermieter:innen und viele weitere Nachhaltigkeitsvorgaben der EED machen die Heizkostenabrechnung anspruchsvoll und knifflig.

Seit dem Erlass der europäischen Energie-Effizienz-Richtlinie (kurz: EED) ist die Heizkostenabrechnung noch komplizierter geworden. Ziel der EED ist es, den CO2-Ausstoß von Immobilien erheblich zu reduzieren, so unter anderem durch nachhaltigeres Heizen. Die Umsetzung dieses Ziels stellt die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vor so manche neue Herausforderung:

  • Um Mieter:innen in die Lage zu versetzen, ihr Heizverhalten jederzeit anzupassen, wurde die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) eingeführt.
  • Die CO2-Abgaben werden jetzt zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen nach einem komplizierten Berechnungsmodell aufgeteilt.

Auch die Energiekrise brachte Komplexität in die Betriebskostenabrechnung. Neue Energiepreisbremsengesetze sollten 2023 dafür sorgen, das Heizen trotz steigender Preise für Öl und Gas bezahlbar zu halten. Sie führten in vielen Fällen dazu, dass die monatlichen Vorauszahlungen, die Heizkosten- und Jahresabrechnungen sowie die Hausgeldzahlungen angepasst werden mussten.

Heizkostenabrechnung:
die wichtigsten Begriffe kurz erklärt

EED

Die Europäische Energie-Effizienz-Richtlinie, im Englischen Energy Efficiency Directive (kurz: EED) wurde im Jahr 2012 von der EU erlassen, um die Energieeffizienz-Ziele in der Europäischen Union zu erreichen. Sie sieht zahlreiche Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und CO2-Ausstoßes vor, die von den EU-Ländern in deutsches Recht umzusetzen sind. Die EED hat Folgen für alle Branchen, auch für die Immobilien- und Wohnungswirtschaft. Ihre Vorgaben werden zum Beispiel in der Heizkostenverordnung und im neuen Heizungsgesetz umgesetzt.

CO2-Kostenaufteilungsgesetz

Die EED forciert den Umstieg auf nachhaltigeres Heizen mit Wärmepumpen und Solarenergie. Zur Umsetzung dieses Ziels hat der deutsche Gesetzgeber das CO2-Kostenaufteilungsgesetz erlassen: Vermieter:innen, die ihre Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl betreiben, werden seit Januar 2023 an der geltenden CO2-Abgabe beteiligt. Sie wird, basierend auf einem komplizierten Stufenmodell, via Heizkostenabrechnung zwischen den Mietvertragsparteien aufgeteilt. Im Grundsatz gilt: Je niedriger der CO2-Ausstoß ist, desto geringer fällt der Vermieter-Anteil aus.

ARGE 3.10

Für die monatliche Verbrauchsinformation (UVI) sind Wärmemessdienstleister auf aktuelle Daten zu den Bewohner:innen angewiesen. Die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. (ARGE HeiWaKo) hat mit der Schnittstelle ARGE 3.10 einen neuen Webservice entwickelt, der den Datenfluss zwischen den Immobilienpartnern (Wohnungsunternehmen, Bestands- und Fremdverwalter:innen) und den Messdienstleistern sicherstellt. Mitberücksichtigt sind in der ARGE 3.10-Schnittstelle auch die Änderungen durch das CO2-Kostenaufteilungsgesetz und die Energiepreisbremsen-Gesetze.  

Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)

Damit Mieter:innen ihr Heizverhalten nachhaltiger gestalten können, sieht die Heizkostenverordnung strenge Informationspflichten für Wohnungsunternehmen, Eigentümer und Verwalter vor. Wenn fernablesbare Zähler in Mehrparteienhäusern vorhanden sind, müssen Mieter:innen monatlich über ihre monatlichen Verbräuche informiert werden. Hierfür sind die Messdienstleister auf tagesaktuelle Daten aus den Objekten angewiesen. Spätestens bis 31.12.2026 gilt die UVI für alle. Dann muss jedes Mehrfamilienhaus auf fernablesbare Mess- und Erfassungstechnik umgerüstet sein.  

Energiepreisbremsen-Gesetze

Für Dezember 2022 und das gesamte Jahr 2023 galten Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom. Damit sollte die Erhöhung der Energiepreise seit des Ukraine-Kriegs für Verbraucher:innen auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Mit den Energiepreisbremsen-Gesetzen wurden Preisdeckelungen eingeführt. Vermieter:innen waren dazu verpflichtet, die Entlastung an ihre Mieter:innen weiterzugeben, und zwar im Rahmen der Betriebskostenabrechnung bzw. durch Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen.

Tipps für Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen

Susanne Vieker, verantwortlich für die Produktentwicklung und Mitglied der Geschäftsleitung der Haufe-Lexware Real Estate AG, sorgt gemeinsam mit ihrem Team für Lösungen, die Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen die Umstellung auf neue Herausforderungen so einfach wie möglich machen.

Ihre Tipps rund um die Heizkostenabrechnung:

1. Holen Sie sich starke digitale Partner an Bord.  
Die Heizkostenverordnung und weitere aktuell geltende Vorschriften machen die Heizkostenabrechnung komplex und fehleranfällig. Mit digitalen Lösungen, in denen die Vorgaben des Gesetzgebers bereits automatisch berücksichtigt sind, gelingt Ihnen die Umstellung mühelos und zeitsparend.

2. Setzen Sie auf Lösungen, die permanent aktualisiert werden.  
CO2-Kostenaufteilung, EED & Co. – eine Neuerung jagt die nächste. Auch in den folgenden Jahren werden sich immer wieder Änderungen in puncto Heizkostenabrechnung ergeben, so zum Beispiel, wenn die Übergangsfristen des neuen Heizungsgesetzes ablaufen. Mit einem Software-Partner, der alle künftigen Änderungen für Sie im Blick behält und zügig in die Abrechnungspraxis umsetzt, gehen Sie auf Nummer sicher.  

3. Flexibel vernetzbare Lösungen sind die Zukunft.
Je flexibler sich neue Tools und Module über Schnittstellen mit Ihrem ERP-System vernetzen lassen, desto leichter fällt Ihnen die Umstellung auf neue Abrechnungserfordernisse und Arbeitsprozesse, wie zum Beispiel der Übergang zur aktuellen ARGE 3.10-Schnittstelle.

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Mit unseren ERP-Lösungen und einfach zu integrierenden Zusatzmodulen bzw. Service-Paketen transferieren Sie die komplexen Änderungen rund um die Heizkostenabrechnung mühelos und fehlerfrei in Ihre Abrechnungspraxis.  Ob Haufe axera, Haufe wowinex oder Haufe PowerHaus – alle unsere ERPs unterstützen die neue ARGE 3.10 Schnittstelle zur Kommunikation mit Messdienstleistern.  

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