Leistungsabrechnung
Mit der Grundausstattung von Haufe PowerHaus verwalten Sie alle Objekte professionell, ganz egal, ob Sie den Schwerpunkt auf der WEG-, Eigentums- oder Mietverwaltung haben oder viele Gewerbeobjekte betreuen. Die Software vernetzt Daten, Informationen und Aufgaben auf intelligente Weise. Die Mehrwerte liegen in schnelleren Workflows, einer reibungslosen Zusammenarbeit im Team und hochwertigen Produkten für Ihre Eigentümer und Mieter.
Ob bei der Dateneingabe oder ihrer Verwaltung, der mit zahlreichen Merkmalen ausdifferenzierte Stammdatenbereich überzeugt Anwender genauso wie die ausgereiften Korrespondenzfunktionen. Ausgeklügelte Bausteine wie das Termin- und Vorgangsmanagement oder das Mahnwesen sorgen durch automatisierte Schritte dafür, dass Ihre Mitarbeiter von lästigen Routinen entlastet sind.
Die Jahresabrechnungen – Betriebskostenabrechnung und Hausgeldabrechnung – sowie die Wirtschaftspläne in Haufe PowerHaus sind professionell und transparent aufgebaut. Die Buchhaltung enthält sowohl eine Finanzbuchhaltung als auch Einnahmen Überschuss-Rechnung.
Was Haufe PowerHaus einzigartig macht, ist die inkludierte Fachdatenbank Haufe VerwalterPraxis Online. Damit können Sie rechtlich geprüftes Fachwissen, Mustervorlagen und Formulare zu allen Aufgaben der Immobilienverwaltung mit wenig
Grundmodul
❯ WEG- und Mietverwaltung
❯ Gewerbe
❯ Dokumentenablage
❯ Betriebskostenabrechnung
❯ Hausgeldabrechnung & Wirtschaftsplan
❯ Einnahmen-Überschuss-Rechnung
❯ Kautionsverwaltung & Verzinsung
❯ Vorgangs- und Terminmanagement
❯ Zahlungsverkehr, Import von Kontoauszügen
❯ Aareal Account
❯ Mahnwesen
❯ Zugriff auf Fachwissen & Mustervorlagen & Formulare der Haufe VerwalterPraxis Online
Technische Basis
❯ Berechtigungsverwaltung
❯ Mandantenverwaltung
❯ Stammdatenverwaltung
❯ DATEV
❯ Exportfunktionalitäten
❯ Security Pack
❯ GoBD-Zertifizierung
❯ Anbindung an Word & Excel
❯ TAPI-Schnittstelle
Verwaltervergütung
Das Erweiterungsprogramm Verwaltervergütung ermöglicht es dem treuhänderischen Verwalter, seine Verwaltervergütung gegenüber dem Eigentümer einer Mietanlage oder einer Eigentümergemeinschaft zu berechnen.
Die Berechnung kann nach folgenden Methoden erfolgen:
❯ Berechnung nach einem Festbetrag pro Einheit des Objekts
❯ Berechnung nach einem Gesamtbetrag je Objekt
❯ Berechnung nach einem Prozentwert bezogen auf die Soll-Forderungen
❯ Berechnung nach einem Prozentwert bezogen auf Ist-Zahlungen
❯ Wenn Basisvergütungen oder Gutschriften vereinbart sind, können diese einbezogen werden.
Bei der Berechnung nach Ist- oder Sollmiete kann je Erlöskonto bzw. je Personen-Unterkonto unterschieden werden, welche Buchungen abgerechnet werden sollen.
Über die Berechnungsart lässt sich steuern, ob die Abrechnung nach Brutto- bzw. Nettoumsätzen erfolgen soll.
Die Steuerungen können zeitabhängig erfolgen, daher ist es möglich, unterjährige Vertragsänderungen einzubeziehen.
Das Programm kann auch bei WEG-Objekten eingesetzt werden. Hier ist lediglich anstelle der Mieten das Hausgeld anzusprechen.
Folgearbeiten
Die Verwaltergebühr kann wahlweise automatisch vom Verwaltungskonto des Objekts auf das Bankkonto des Verwalters überwiesen werden. Dabei werden die Verwaltergebühren als Kosten im jeweiligen Objekt gebucht.
Alternativ dazu kann ohne Buchung oder Überweisung gearbeitet werden oder es kann eine Austauschdatei für eine Sammellastschrift auf dem Objekteigentümerkonto erstellt werden. In den drei genannten Fällen wird die Belastung über die Bankbewegungen des Objekts verbucht.
Berechnungsprotokoll
Bei jeder Berechnung der Verwaltervergütung wird ein Berechnungsprotokoll gedruckt. Anhand dieses Protokolls kann der Verwalter die Berechnung kontrollieren. Dieses Protokoll enthält die Salden aus den der Berechnung zugrunde liegenden Buchungen der berücksichtigten Konten (Erlöskonten, Unterkonten) und eine eventuelle Mehr- oder Minderbelastung aus der Vorperiode. Des weiteren enthält das Protokoll den Gesamtbetrag der bisherigen Verwaltervergütung (kumuliert) und die bereits berechnete Vergütung für dieses Jahr
Probelauf und Kontrollen
Zur Vorab-Kontrolle eines Abrufs kann dieser als Probelauf erfolgen. Bei einem Probelauf werden die Beträge zwar berechnet, aber es erfolgt keine weitere Verarbeitung. Vor der Buchung der Überweisungen können diese z. B. mit Hilfe der Kontrollliste Überweisungen überprüft werden
Rechnung erstellen
Der Verwalter hat die Möglichkeit, über jede errechnete Verwaltervergütung eine Rechnung zu drucken. Wahlweise kann eine einzelne Rechnung je Objekt erstellt werden oder eine Rechnung pro Empfänger, die alle Objekte dieses Rechnungsempfängers umfasst. Die Berechnung des zuletzt abgerufenen Monats kann wiederholt werden – hierbei können sowohl die Rechnungen als auch die Überweisungen erstellt werden.
Zwangsverwaltung
Das Erweiterungsprogramm Verwaltervergütung ermöglicht es dem treuhänderischen Verwalter, seine Verwaltervergütung gegenüber dem Eigentümer einer Mietanlage oder einer Eigentümergemeinschaft zu berechnen.
Stammdaten
Registerkarte Objekt: Auf der Registerkarte Objekt wird als Objektbezeichnung das Aktenzeichen mit Angabe des Gerichts eingetragen. Weiterhin wird dort die Anschrift des Objekts hinterlegt.
Registerkarte Zw.v: Auf der Registerkarte Zw.v werden die für die Zwangsverwaltung benötigten Daten eingetragen. Alle Felder sind in der Textverarbeitung als Seriendruckfelder abrufbar.
Vergütungsantrag Zwangsverwaltung
Diese Liste wird objektweise erstellt. Das Beschlussdatum muss für die Berechnung im Objekt eingetragen sein. Für die Berechnung nach Mieten sind die Sollstellung und die Buchung der Zahlungseingänge bei den betreffenden Verträgen erforderlich. Bei der Berechnung nach Pauschalen ist dies nicht erforderlich. Im Bereich Auszuwertende Unterkonten werden diejenigen Unterkonten gekennzeichnet, die in die Berechnung einfließen sollen. Unter Antragszeitraum wird derjenige Zeitraum eingegeben, für den die Berechnung erfolgen soll. Das Erweiterungsprogramm besteht aus einem Stammdatenteil und der Liste Vergütungsantrag.
Registerkarte Notizen: Die Objektbeschreibung befindet sich auf der Registerkarte Notizen. Auch die Notizen können als Seriendruckfelder in der Textverarbeitung angesprochen werden
Auf einer Registerkarte Einstellungen werden weitere Daten zum Vergütungsantrag eingegeben. Über die Option Anschreiben generieren bzw. auslassenlässt sich steuern, ob die erste Seite des Anschreiben mit gedruckt wird oder nicht. Wenn die erste Seite mit gedruckt wird, ist zu beachten, dass für die erste Seite ein vorgedrucktes Firmenformular verwendet wird, da der Firmenkopf nicht mit gedruckt werden kann. Auf der dritten Registerkarte werden die Pauschalen und Vergütungssätze entsprechend der Zwangsverwaltungsvergütungsverordnung § 24 definiert.
Beispiel Vergütungsantrag Zwangsverwaltung
Seite 1 des Vergütungsantrags
Seite 2 des Vergütungsantrags
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