Modul Haufe wowinex WEG-/SE-Verwaltung
Die Vertragsparteien vereinbaren auf der Grundlage des bestehenden Softwarenutzungsvertrags über die Nutzung der Software Haufe wowinex (Version 5) nachfolgende Leistungen:
1. Bezeichnung WEG-/SE-Verwaltung
Das Modul Wohnungseigentums- und Sondereigentumsverwaltung bietet erweiterte Funktionen zum Grundmodul von Haufe wowinex und ergänzt enthaltene Grundfunktionalitäten um die Verwaltung und Abrechnung von Wohn- und Teileigentum der Fremdverwaltung. Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung werden Daten der WEG-Verwaltung zur weiteren Abrechnung an das vermietete Sonder- bzw. Teileigentum übertragen. Die Inhalte des Moduls richten sich nach der folgenden Leistungsbeschreibung.
2. Leistungsbeschreibung
Die Verwaltung von Wohnungseigentum wird von Funktionen in Haufe wowinex in sämtlichen Bereichen von der Planung bis zur Abrechnung unterstützt. Für diesen Aufgabenbereich steht die volle Funktionalität aus dem Grundmodul zur Mietenbuchhaltung und Fremdverwaltung zur Verfügung, die um die Sonderfunktionen für die Wohnungseigentumsverwaltung ergänzt sind. Im Rahmen dieses Moduls ist die Verwaltung und Abrechnung von Wohnungseigentum, auch in Verbindung mit vermietetem Sondereigentum, möglich. Für die Eigentümerversammlung werden u. a. das Einladungsschreiben und die Anwesenheitsliste (mit Angabe der Miteigentumsanteile) erstellt. Über die Abrechnungssteuerung hat der Anwender die Möglichkeit, die Abrechnung individuell zu gestalten, um z. B. durch Zwischensummen die Lesbarkeit zu erhöhen. In den Abrechnungsgrundlagen legt der Anwender die WEG-bezogenen Daten einmalig fest. Für die Verteilung können in beliebiger Anzahl freie Verteilerschlüssel angelegt werden. Auf der Basis des Gesamtwirtschaftsplanes erstellt Haufe wowinex pro Eigentümer Einzelwirtschaftspläne und ermittelt das neue Wohn-/Hausgeld. In der Wohn-/Hausgeldabrechnung ist die Abrechnung beliebig vieler Kostenarten nach individuellen Verteilerschlüsseln, inklusive dem Ausweis der haushaltsnahen Leistungen, möglich. Die Instandhaltungsrücklage wird eigentümerbezogen dargestellt und die anteiligen Zinsen mit Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag BGH-konform ausgewiesen. Eine entsprechende Darstellung erfolgt auch für Geldanlagen. Alle Abrechnungsergebnisse werden in einer Auswertung angezeigt, automatisch gebucht und zur Weiterverarbeitung im Datenträgeraustausch bereitgestellt. Auch der monatliche Einzug der Mieten für den Eigentümer erfolgt auf dem zugeordneten Bankkonto. In der Abrechnung werden alle Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt, die Verwaltergebühr ermittelt und der aktuelle Status dargestellt. Die Abrechnung kann für beliebige Zeiträume (monatlich, vierteljährlich, jährlich) erfolgen.
Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung besteht darüber hinaus die Möglichkeit, durch die Verknüpfung der Stammdaten der WEG-Verwaltung und der Mieter neben der Wohn-/Hausgeldabrechnung und der Betriebs-/Heizkostenabrechnung eine Verwalterabrechnung für das Sondereigentum zu erstellen.
- Stammdatenverwaltung
- Buchen nach Bankbeleg
- Sollstellung
- Mahnwesen
- Listen über Offene Posten
- Hausgeldabrechnung
- Wirtschaftsplan gesamt
- Einzelwirtschaftspläne
- Beiratsabrechnung
- Zählerverwaltung
- Mehrjahresvergleich
- Soll- und Ist-Vergleiche
- Sonderumlagen
- Sondereigentumsverwaltung
Stand: März 2024
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