Modul Haufe wowinex Mietverwaltung pro
Die Vertragsparteien vereinbaren auf der Grundlage des bestehenden Softwarenutzungsvertrags über die Nutzung der Software Haufe wowinex (Version 5) nachfolgende Leistungen:
1. Bezeichnung Modul Mietverwaltung pro
Das Modul Mietverwaltung pro bietet erweiterte Funktionen zum Grundmodul von Haufe wowinex und unterstützt Mitarbeiter in der Mietenbuchhaltung mit einem Mahn- und Klagewesen, Funktionen zu Mieterhöhungen sowie Personenprüfungen (Schufa, Anti-Terror).
Die Inhalte des Moduls richten sich nach der folgenden Leistungsbeschreibung.
2. Leistungsbeschreibung
Mit dem Mahn- und Klagewesen bietet Haufe wowinex durch die Anwendung des mehrstufigen Mahnverfahrens eine komfortable Möglichkeit, Mieter mit Rückstand automatisch auszuwählen und entsprechend der Mahnstufe individuell anzuschreiben. Mit Haufe wowinex können Sie darüber hinaus die Eröffnung des gerichtlichen Mahnverfahrens durch den Datenaustausch mit dem zuständigen Amtsgericht einleiten oder es erfolgt eine Anbindung von TriMahn über eine Schnittstelle.
- Mehrstufiges Mahnverfahren mit variablen Stufen sowie gerichtliches Mahnwesen
- Rückstandsanalyse
- Mahnbescheide, auch in elektronischer Form
- Schnittstelle nach TriMahn
- Verwaltung von Ratenzahlungen
Ab dem Release 5.1 besteht die Möglichkeit, Mahnfälle mit den notwendigen Informationen in Form einer Mahn- und Klageakte zu verwalten. Damit ist es möglich, sachliche und terminliche Informationen, die im Zusammenhang mit den jeweiligen Mahn- oder Klageverfahren stehen, zu pflegen. Aktivitäten für einen Vorgang (z. B. Abmahnung, Ausschluss oder Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung) werden aus einem individuell eingestellten Maßnahmenkatalog zugeordnet.
Mahn- und Klageakten (ab Release 5.1)
- Mahnakte mit Adress-Nr., Name, Anschrift, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse, aktueller Mietersaldo
- Aktenzeichen
- Anlage und Auslaufdatum der Akte
- Aktivität, Anlage-, Wiedervorlage- und Erledigungsdatum
- Bemerkungstext
- Frei definierbarer Status
Haufe wowinex deckt sämtliche gesetzlich geregelten Mieterhöhungsmöglichkeiten ab.
- Mieterhöhung nach BGB, Mietenspiegel, Vergleichsmieten, Lebenshaltungsindex, Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Verwaltung der Zustimmungserklärung bei zustimmungspflichtigen Mieterhöhungen
Mieterhöhung nach BGB
Die Veränderung wird für die Sollstellung auf Termin gestellt. Dazu kann ein individuelles Anschreiben erstellt werden.
- Betragsänderung zur bisherigen Miete
- Betragsänderung je Flächeneinheit
- Prozentuale Änderung zur bisherigen Miete
- Prozentuale Änderung je Flächeneinheit
Mieterhöhung nach Lebenshaltungsindex
Bei dieser Mieterhöhung wird die Differenz zweier Indexpunkte im Vergleichszeitraum ermittelt und angepasst.
Staffelmieterhöhung
Bei Mietverträgen mit Staffelmietvereinbarungen werden die Änderungstermine verwaltet, auf Fälligkeit geprüft und für die Sollstellung aktiviert.
Mieterhöhung nach Mietenspiegel
Wohnungen werden nach Baujahr, Lage und Ausstattung beliebig vielen regionalen Mietspiegeln zugeordnet. Daraus erfolgt die Erstellung der Erhöhungsvorschläge unter Berücksichtigung individueller Kappungsgrenzen und Erhöhungszeiträume. Diese Vorschläge werden in wahlfreie Mietänderungsschreiben integriert und für die Sollstellung terminiert.
Mieterhöhung nach Vergleichsmieten
Aus Stammdatenkriterien wie Größe, Lage, Zustand und Ausstattung werden vergleichbare Wohnungen selektiert, die als Basis für eine Mieterhöhung mit Angabe von wahlfreien Vergleichsmieten dienen können. Wirtschaftlichkeitsberechnung Die Wirtschaftlichkeitsberechnung entspricht der Kalkulation der Kostenmiete für den öffentlich geförderten Wohnraum. Die Kalkulation kann sowohl als Gesamt- wie auch als Teilberechnung erfolgen.
- Stammdatenverwaltung
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Verdichtung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Änderungen der Betriebskostenpauschalen
- Automatische Änderung aller Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Berechnung der Gesamtkosten
- Berechnung von Teilkosten
- Mietänderungsbescheide
- Mietänderungslisten
- Errechnung des Zinsersatzes
- Soll- und Ist-Vergleiche (Ertragsanalyse)
Mit der Personenprüfung und Schufa-Integration ist es möglich, Anfragen direkt aus Haufe wowinex zu starten und zu speichern. Auf Knopfdruck kann so der berechtigte Sachbearbeiter jederzeit eine Anfrage stellen und es werden positive sowie negative Einträge übermittelt und angezeigt. Die Daten können zur Anti-Terrorbekämpfung oder zur Anti-Terror Finanzierung mit einer entsprechenden Datenbank abgeglichen werden. Genauso einfach ist die Ermittlung der Inkassowahrscheinlichkeit zu leidenden Forderungen. Dabei stellt die integrierte, von der SCHUFA zertifizierte und freigegebene Lösung sicher, dass das Wohnungsunternehmen datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite ist und ein Missbrauch durch Mitarbeiter im Gegensatz zur internetbasierten Lösung weitestgehend ausgeschlossen ist. Besonders wichtig ist diese Integration auch vor dem Hintergrund, dass die SCHUFA ihre wohnungswirtschaftlichen Kunden vertraglich verpflichtet, Adressänderungen anzuzeigen. Dies kann Haufe wowinex, den Vorgaben des Wohnungsunternehmens entsprechend, künftig auch weitestgehend autark und jobgesteuert im Hintergrund durchführen. Mit diesen Funktionen bietet Haufe wowinex einen direkten Zugriff auf den aktuellsten und größten Adressdaten- und Scoringbestand in Deutschland. Wichtig ist eine integrierte SCHUFA-Abfrage jedoch nicht nur bei Mietinteressenten oder bei zu leistenden Forderungen. Auch zur Adressabfrage von Personen, die unbekannt verzogen sind und die noch ein Guthaben in der Spareinrichtung oder Anteile an einer Genossenschaft besitzen, ist sie ein schnelles und effizientes Werkzeug. Möglich wird dieser integrierte Service durch den Betrieb eines eigenen CBI (Credit Bureau Interface) bei der Haufe Gruppe, das als Gateway für alle Haufe wowinex-Kunden dient. Durch die neue serviceorientierte Ausrichtung von Haufe wowinex kann diese Lösung jetzt als zentraler Zugang genutzt werden. Daten werden dabei nicht zwischengespeichert. So werden auch hier alle Anforderungen des Datenschutzes erfüllt.
- Bedienung ist komfortabel und intuitiv
- Nur wenn bestätigt wird, dass eine SCHUFA-Erklärung unterschrieben wurde, kann eine Anfrage zum Mietinteressentenerfolgen
- Ein Missbrauch – auch zu privaten Zwecken – ist nicht möglich, da immer nur zu bestehenden Datensätzen eine Abfrage möglich ist und jede Abfrage dokumentiert wird
- Abhängig von der Berechtigung können die Ergebnisse und der Erfolg der Prüfung in Berichten dokumentiert werden
Stand: März 2024
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