Mietanpassungen
Hier werden Mietanpassungen nach den gesetzlichen Vorgaben vorbereitet und ggf. simuliert, bevor der Echtlauf für beliebige Teile des Bestandes durchgeführt wird.
- Mieterhöhung nach Staffelmiete § 557a BGB
- Mieterhöhung nach Indexmiete § 557b BGB
- Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete § 558 BGB
- Vergleichsobjekte aus selbst verwalteten oder aus externen Beständen können einbezogen werden
- Mieterhöhung nach Mietspiegel § 558c BGB
- Mietspiegelprofile sind frei definierbar und können vom Anwender selbst gepflegt werden
- Mieterhöhung bei Veränderung von Betriebskosten § 560 BGB
Stand: März 2024
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