Allgemeine Nutzungsbedingungen („ANB“) d.velop documents (d.velop-cloud)
Der Auftragnehmer stellt dem Kunden ein webbasiertes Enterprise Content Management System als Software as a Service-Lösung („d.velop cloud“) zur Verfügung.
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen („ANB“) gelten für die vom Auftragnehmer gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunden“) angebotene „d.velop-cloudF“.
1.2. Der Kunde erkennt mit Vertragsschluss über die Nutzung der d.velop-cloud die zu diesem Zeitpunkt gültigen ANB an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Der Vorrang individueller Vereinbarungen der Parteien bleibt hiervon unberührt.
1.3. Leistungen gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) werden vom Auftragnehmer nicht erbracht.
2. d.velop-cloud
2.1. Der Auftragnehmer stellt dem Kunden die Leistungen der d.velop-cloud ausschließlich mit den bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungen und Service Level („SLA“ Anlage 1) zur Verfügung. Bestandteil der Leistungen der d.velop-cloud kann die Interaktion mit Software as a Service („SaaS“)-Lösungen oder Anwendungen Dritter sein („Drittprodukte“). Es obliegt dem Kunden, die für die Nutzung der Drittprodukte zusammen mit der d.velop-cloud erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies gilt insbesondere für den Abschluss von Verträgen mit den Anbietern der Drittprodukte sowie die Nutzung oder Installation der Drittprodukte nach Maßgabe des mit den Anbietern der Drittprodukte durch den Kunden abgeschlossenen Vertrags. An diesen Verträgen ist der Auftragnehmer nicht beteiligt und für die von den Anbietern der Drittprodukte geschuldeten Leistungen nicht verantwortlich.
2.2. Über die vereinbarten Leistungen hinaus hat der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung oder bestimmte Funktionalitäten von d.velop-cloud. Eine über die vereinbarten Leistungen hinausgehende Beschaffenheit von d.velop-cloud oder Interoperabilitäten mit beim Kunden vorhandener Hardware und/oder Software schuldet der Auftragnehmer nur, wenn diese dem Kunden ausdrücklich in Textform zugesichert worden ist.
2.3 Der Zugang zu d.velop-cloud erfolgt über das Internet. Für das Vorhalten des Internetzugangs und der für den Zugang zur d.velop-cloud ggf. beim Kunden erforderlichen Hardware (z.B. Router, Smart Device) oder Software (z.B. Browser, Plug-Ins, Apps) ist der Kunde verantwortlich. Die dem Kunden nach der Leistungsbeschreibung geschuldete Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die d.velop-cloud zur Nutzung vertragsgemäß bereitsteht, unabhängig davon, ob der Kunde hierauf tatsächlich von außen zugreifen kann.
2.4. Dem Kunden wird d.velop-cloud ausschließlich als im Browser nutzbare SaaS-Lösung bereitgestellt. Stellt der Auftragnehmer ergänzend Apps für die Nutzung der d.velop-cloud zur Verfügung, können diese Apps bestimmte Funktionalitäten der d.velop-cloud nicht oder in anderer Ausprägung als im Browser, enthalten. Der Auftragnehmer behält sich vor, etwaige Apps jederzeit nach eigenem billigem Ermessen zu verändern, im Funktionsumfang zu reduzieren oder vollständig einzustellen. Ein Anspruch auf Bereitstellung von Apps mit bestimmten Funktionalitäten für bestimmte Betriebssysteme oder Smart Devices besteht nicht.
2.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, d.velop-cloud selbst oder durch Dritte (“Unterauftragnehmer”) zu betreiben. Dieses Recht gilt auch für Service – und Supportleistungen. Das Verschulden seiner Unterauftragnehmer hat der Auftragnehmer in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
3. Registrierung als Kunde
Die Registrierung des Kunden nach Vereinbarung dieser ANB erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Registrierung umfasst das Anlegen des Nutzers sowie die Passwortvergabe.
4. Nutzer in der d.velop-cloud
4.1. Zur Nutzung der d.velop-cloud sind vom Kunden die von ihm hierfür vorgesehenen Nutzer anzulegen. Dies können Beschäftigte, Lieferanten oder Vertragspartner des Kunden sowie vom Kunden zugelassene Dritte sein („Nutzer“). Nutzer können nur in dem Umfang in der d.velop-cloud angelegt werden, der vorab vertraglich vereinbart wurde. Die Rechte der Nutzer in der d.velop-cloud richten sich nach den in diesen ANB mit dem Kunden vereinbarten Leistungen.
4.2. Für die Nutzung der d.velop-cloud durch die Nutzer ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Für das Handeln seiner Nutzer steht der Kunde wie für eigenes Handeln ein. Der Kunde sorgt dafür, dass vor Beginn der Nutzung die Nutzer auf die für die d.velop-cloud geltenden ANB verpflichtet werden und diese von den Leistungen ausschließlich im mit dem Kunden vereinbarten Umfang Gebrauch machen. Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und den jeweiligen Nutzern besteht nicht.
4.3 Das Anlegen von Nutzern erfolgt über ein Anlageformular in der d.velop-cloud unter Verwendung einer vom Kunden für den Nutzer gewählten Benutzerkennung, Festlegung eines Passworts und Eingabe der für die Bereitstellung der d.velop-cloud für den Nutzer erforderlichen sowie ggf. optionaler zusätzlicher Angaben. Die Angaben können später durch den Nutzer selbst geändert werden. Für die Angaben zu Nutzern sowie den Umgang mit Benutzerkennung und Passwörtern gelten die für den Kunden vorgesehenen Pflichten entsprechend.
4.4 Das Entfernen von Nutzern erfolgt über ein Abmeldeformular in der d.velop-cloud. Der Kunde wählt den zu entfernenden Nutzer dort aus. Nach dem Klick auf die Schaltfläche „Nutzer entfernen“ wird der Nutzer gelöscht und er kann die d.velop-cloud nicht mehr nutzen.
5. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
5.1. Die Vergütung für die Nutzung der d.velop-cloud ergibt sich aus dem mit dem Kunden vereinbarten Preismodell. Vom Auftragnehmer gestellte Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen zu zahlen. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Zahlbetrag verfügen kann. Im Falle des Verzuges des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung anderer Ansprüche bleibt unberührt. Ist der Kunde mit der Vergütung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang des Kunden vollständig für alle Nutzer zu sperren.
5.2. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Auftragnehmer anerkannt wurden oder unstrittig sind. Dies gilt nicht, wenn es sich um Mängelansprüche des Kunden gegen den Auftragnehmer aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.3. Alle vereinbarten Preise sind exkl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
6. Preisänderungen
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Vergütung nach Ankündigung in Textform unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Wirksamwerden in angemessener Weise zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch nur einmal im Kalenderjahr und nur dann zulässig, sofern die Gesamtkosten aufgrund von Produktverbesserungen, Kostensteigerungen für die Instandhaltung und den Betrieb der Software oder Lizenzkosten für den Lizenzgeber gestiegen sind. Eine Preisänderung ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zudem immer dann zulässig, wenn der Hersteller der d.velop-cloud die Kosten für die Leistungserbringung dem Lizenzgeber gegenüber erhöht und der Lizenzgeber diese Kosten an den Kunden prozentual entsprechend weiterbelastet. Für den Fall, dass eine Preiserhöhung mehr als 10 % der bisherigen Vergütung ausmacht, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, das er mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertragsmonats nach Zugang der Preiserhöhungsankündigung schriftlich ausüben kann.
7. Pflichten des Kunden
7.1. Der Kunde ist berechtigt, d.velop-cloud ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Eine darüber hinaus gehende, selbständige, wirtschaftliche Verwertung ist untersagt. Dies gilt insbesondere für die weitere entgeltliche Überlassung der d.velop-cloud durch den Kunden an Dritte. Nicht als Dritte gelten insoweit mit dem Kunden i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen, wenn die Nutzung der d.velop-cloud durch die verbundenen Unternehmen zumindest auch für eigene geschäftliche Zwecke des Kunden erfolgt. Der Kunde hat das geltende Recht zu beachten und die Rechte Dritter zu wahren.
7.2. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
- Schutzrechte Dritter wie Marken, Urheber- und Namensrechte zu verletzen,
- beleidigende, verleumderische, pornografische, jugendgefährdende oder sonst strafrechtlich relevante Inhalte einzustellen,
- andere Kunden und/oder Dritte unzumutbar zu belästigen, etwa durch unverlangt zugesandte Werbung (Spam) sowie anzügliche oder sexuell geprägte Kommunikation,
- über die auf d.velop-cloud vom Auftragnehmer bereitgestellten Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software und/oder Skripte einzusetzen, insbesondere wenn hierdurch Leistungen vom Auftragnehmer blockiert, modifiziert, kopiert und/oder überschrieben werden und diese Leistungen für die vertragsgemäße Nutzung der d.velop-cloud erforderlich sind, sowie
- zu versuchen, d.velop-cloud , die vom Auftragnehmer verwendeten Sicherheitssysteme oder die auf d.velop-cloud abrufbaren Inhalte durch Datenveränderung (§ 303a Strafgesetzbuch), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB) oder andere Straftaten zu beeinträchtigen, wobei entsprechende Versuche vom Auftragnehmer bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden.
7.3. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wegen der vom Kunden oder seinen Nutzern in die d.velop-cloud eingestellten Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich. Sollte der Kunde Kenntnis davon erlangen, dass durch Inhalte in der d.velop-cloud offensichtlich Rechte Dritter verletzt werden (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte), wird der Auftragnehmer auf eine entsprechende Mitteilung den Vorwurf prüfen und, sofern rechtlich erforderlich, den Zugang zu diesen Inhalten sperren oder diese Inhalte löschen.
7.4. Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen gegen den Verlust seiner Inhalte in der d.velop-cloud zu treffen. Welche Vorkehrungen angemessen sind, hängt maßgeblich von den durch den Kunden in Anspruch genommenen Leistungen in der d.velop-cloud ab. Ist die Erstellung von Backups durch den Auftragnehmer nicht Bestandteil der von ihm geschuldeten Leistungen, fällt hierunter auch die Anfertigung von der Bedeutung der Inhalte des Kunden entsprechenden regelmäßigen Sicherungen der in die d.velop-cloud eingestellten Inhalte durch den Kunden.
8. Haftung für Inhalte und Links
8.1. Der Auftragnehmer stellt mit d.velop-cloud lediglich die technische und organisatorische Plattform für die von Kunden, Nutzern oder Dritten hierüber eingestellten Inhalte bereit. Diese Inhalte sind für den Auftragnehmer fremde Inhalte. Werden von dem Auftragnehmer ausnahmsweise eigene Inhalte über d.velop-cloud bereitgestellt, sind diese ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
8.2. Fremde Inhalte werden von dem Auftragnehmer lediglich gespeichert und ggf. automatisiert im Zusammenhang mit den für den Kunden in der d.velop-cloud verfügbaren Leistungen verarbeitet. Verantwortlich für die fremden Inhalte sind ausschließlich Kunde, Nutzer oder Dritte.
8.3. Über Absprung-Links oder Funktionalitäten in d.velop-cloud können Kunden zu fremden Webseiten oder SaaS-Lösungen gelangen, die nicht vom Auftragnehmer betrieben werden. Solche Absprung-Links oder Funktionalitäten sind entweder eindeutig gekennzeichnet oder durch einen Wechsel in der Adresszeile des Browsers oder Änderung der Benutzeroberfläche erkennbar. Für die Inhalte dieser externen Webseiten ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich; Ziff. 11 bleibt unberührt.
9. Nutzungsrechte
9.1. Der Auftragnehmer überträgt dem Kunden ein einfaches, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags, räumlich auf EU/EWR und sachlich auf die Inanspruchnahme der im Vertrag vereinbarten Leistungen beschränktes Nutzungsrecht an der d.velop-cloud. Eine Nutzung zu anderen Zwecken als im Vertrag vereinbart ist dem Kunden untersagt. Dies gilt insbesondere für eine Bearbeitung oder wirtschaftliche Nutzung der d.velop-cloud durch entgeltliche Weitergabe an Dritte durch den Kunden.
9.2. Der Auftragnehmer erhält mit dem Einstellen von Inhalten in die d.velop-cloud vom Kunden alle notwendigen Nutzungsrechte an Inhalten, die erforderlich sind, damit der Auftragnehmer dem Kunden gegenüber die im Vertrag vereinbarten Leistungen erbringen kann. Eine Nutzung der Inhalte zu anderen Zwecken ist dem Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform gestattet. Werden vom Kunden Text-, Bild-, Grafik-, Audio- oder Videodateien in d.velop-cloud eingestellt, hat der Kunde sicherzustellen, dass ihm an solchen Inhalten die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte zustehen.
10. Sanktionen
10.1. Verstößt der Kunde gegen diese ANB, darf der Auftragnehmer nach eigenem billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden Sanktionen verhängen. Die Schwere der Sanktionen hat sich nach der Schwere der Verstöße des Kunden zu richten. Die Sanktion kann solange bestehen bleiben, bis die Verstöße vom Kunden abgestellt und eine etwaige Wiederholungsgefahr beseitigt ist.
10.2. Als Sanktionen kommen in Betracht:
- die Deaktivierung oder Sperrung einzelner Leistungen für den Kunden,
- die Löschung der vom Kunden in der d.velop-cloud eingestellten Inhalte,
- die vollständige oder teilweise Sperrung des Zugangs zur d.velop-cloud.
Neben den Sanktionen bleibt das Recht vom Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur Geltendmachung anderer Ansprüche (z.B. Schadensersatz) wegen der Verstöße unberührt.
11. Haftung der Parteien
11.1. Die Parteien haften vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen nach den gesetzlichen Regeln. Dies gilt auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.2. Bei höherer Gewalt sowie bei unentgeltlicher Nutzung der d.velop-cloud ist die Haftung vom Auftragnehmer bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt und die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen greifen nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausnahmsweise eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.3. Macht der Kunde Mängelansprüche geltend und stellt sich nach deren Prüfung heraus, dass der Mangel nicht besteht oder der Auftragnehmer den vom Kunden geltend gemachten Mangel nicht zu vertreten hat, sind die dem Auftragnehmer durch die Prüfung entstandenen und angemessenen Aufwendungen vom Kunden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nicht erkennen konnte, dass der gerügte Mangel nicht besteht oder nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
11.4. Für Pflichtverletzungen des Kunden haftet der Kunde selbst. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen auf Zahlung gerichteten Ansprüchen frei, die gegen den Auftragnehmer wegen einer Rechtsverletzung durch die für den Kunden in der d.velop-cloud eingestellten Inhalte oder wegen der Nutzung der d.velop-cloud durch den Kunden geltend gemacht werden. Der Kunde übernimmt alle dem Auftragnehmer entstehenden und angemessenen Kosten, die hieraus resultieren, insbesondere die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Andere Ansprüche vom Auftragnehmer gegen den Kunden bleiben unberührt.
11.5. Kommt es zum Verlust von Inhalten des Kunden, haftet der Auftragnehmer hierfür nur, wenn er die ihm durch diese ANB auferlegten Pflichten im Umgang mit seinen Daten in der d.velop-cloud nachgekommen ist. Der Auftragnehmer haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
11.6. Schadensersatzansprüche der Parteien gegeneinander aus dem Vertrag über die Nutzung von d.velop-cloud verjähren jeweils nach zwölf Monaten ab Kenntnis des schädigenden Ereignisses.
12. Laufzeit und Kündigung
12.1. Die Mindestvertragslaufzeit der d.velop-cloud liegt bei 12 Monaten und richtet sich nach dem Berechnungsrhythmus des Wartungsvertrages des Kunden zu seinem Haufe ERP-System. Unterjährige Käufe der d.velop-cloud haben damit eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten + X, wobei X für den Zeitraum in Monaten bis zur nächsten Rechnung des Wartungsvertrages des Haufe ERP-Systems steht.
Der Vertrag über d.velop-cloud verlängert sich anschließend analog des Haufe Wartungsvertrages jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einer der beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor dem nächstmöglichen Ende des Vertrages mindestens in Textform gekündigt wird. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine etwaige Kündigung des Wartungsvertrages bei Haufe für das ERP-System auch eine zeitgleiche Kündigung der DMS-Lösung ermöglicht.
12.2. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Zugang des Kunden sowie aller von ihm angelegten Nutzer zur d.velop-cloud gesperrt. Auf Verlangen des Kunden geschieht dies auch schon vor Ende der Laufzeit des Vertrags. Der Kunde erhält Gelegenheit, bis spätestens einen Monat nach Wirksamwerden der Kündigung die in der d.velop-cloud eingestellten Inhalte zu exportieren. Hiernach ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang des Kunden sowie alle eingestellten Inhalte und Kennungen vollständig zu löschen. Bis dahin kann der Kunde seinen früheren Zugang jederzeit durch eine erneute, kostenpflichtige Registrierung wiederherstellen. Andere Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vom Auftragnehmer nicht erbracht.
12.3. Pro Instanz der d.velop-cloud steht dem Kunden das entsprechende Storagevolumen im Leistungsumfang „Business Tier“ oder „Ultimate Tier“ zur Verfügung. Wenn es Änderungen am jeweiligen Leistungsumfang gibt (z.B. weitere Funktionen werden hinzugefügt oder modifiziert), finden diese automatisch auch für d.velop-cloud Anwendung.
12.4. Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
13.1. Die Inhalte in der d.velop-cloud sind ausschließlich dem Kunden selbst und den von ihm angelegten Nutzern zugänglich. Der Auftragnehmer erlangt von den Inhalten ausschließlich Kenntnis, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist.
13.2. Der Auftragnehmer beachtet die gesetzlichen Regeln zum Datenschutz. Im Rahmen des Registrierungsprozesses werden der Auftragnehmer und Kunde einen Vertrag über eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Nutzung der d.velop-cloud in mitbestimmten Unternehmen und Einrichtungen der Zustimmung des jeweiligen Mitbestimmungsorgans bedarf.
14. Änderungen der ANB
14.1. Der Auftragnehmer behält sich Änderungen dieser ANB ausdrücklich vor. Solche Änderungen werden jeweils zum Beginn des nächsten Kalendermonats wirksam, wenn der Auftragnehmer den Kunden mindestens zwei Wochen zuvor auf die Änderungen in Textform hingewiesen hat. Lehnt der Kunde die Änderungen ab, gelten die bisherigen ANB weiterhin. Zudem ist der Auftragnehmer in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung der nach diesen ANB zu beachtender Kündigungsfrist bis zum Beginn des nächsten Kalendermonats zu kündigen.
14.2. Änderungen, die sich auf wesentliche Vertragspflichten beziehen, sind nur zulässig wenn diese erforderlich sind, oder die Leistungen durch den Auftragnehmer ohne die Änderung der wesentlichen Vertragspflichten nicht mehr entsprechend den anerkannten Anforderungen der IT-Sicherheit erbracht werden können.
15. Änderungen von Leistungsbeschreibung, Service Level und Preismodell
15.1. Der Auftragnehmer behält sich vor, d.velop-cloud nach eigenem billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden ganz oder teilweise zu ändern oder einzustellen, wenn hierdurch wesentliche Vertragspflichten nicht beeinträchtigt werden und dies dem Kunden zumutbar ist. Über solche Änderungen an der Leistungsbeschreibung oder den vereinbarten Service Level (Anlage 1) wird der Auftragnehmer den Kunden spätestens mit deren Inkrafttreten in Textform informieren. Dies kann auch durch Hinterlegung der Information im sog. „Backend“ zur Administratorenkennung des Kunden erfolgen.
15.2. Für Änderungen an der Leistungsbeschreibung oder den vereinbarten Service Level, die zum Nachteil des Kunden wesentliche Vertragspflichten beinträchtigen, ferner für Änderungen am Preismodell, gelten die Bestimmungen für Änderungen dieser ANB entsprechend.
16. Übertragung des Vertrags auf Dritte
16.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Vertrag insgesamt oder die sich daraus für den Auftragnehmer ergebenden Rechte und Pflichten insgesamt oder in Teilen an ein mit dem Auftragnehmer im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen oder sonstige Dritte zu übertragen („Vertragsübertragung“).
16.2. Die Vertragsübertragung an Dritte ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer den Kunden hierüber spätestens einen Monat vor der Vertragsübertragung in Textform informiert und der Kunde der Vertragsübertragung nicht in Textform innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Information widersprochen hat. Der Widerspruch wirkt dabei als Kündigung des Vertrags durch den Kunden zum Ende der Laufzeit.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
17.2. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der d.velop-cloud bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmer in Textform, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.
17.3. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser ANB sowie alle auf den Vertrag bezogene Erklärungen der Parteien bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses.
17.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ANB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gilt das Gesetz. Das gilt ebenso bei einer Lücke in diesen ANB.
17.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Freiburg im Breisgau.
Stand: März 2024
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