Leistungsschein Einführungsprojekt von haufe axera
§1 Leistungsgegenstand
Dieser Leistungsschein bezieht sich auf die Beratung und umfassende Betreuung des Auftraggebers hinsichtlich der Einführung von Haufe axera.
§2 Leistungserbringung des Auftragnehmers
(1) Im Rahmen des Projekts erbringt der Auftragnehmer nach den Anweisungen des Auftraggebers sowie in Abstimmung mit diesem beratende und unterstützende Leistungen („Beratungsleistungen“). Die Beratungsleistungen sind im HAUFE AXERA Vertrag näher konkretisiert und können insbesondere die folgenden Leistungen umfassen:
- Proaktive Bereitstellung von fachbezogenem Know-how
- Projektplanung und Projektvorbereitung
- Unterstützung bei der Abnahme des Projektgegenstands
(2) Der Auftragnehmer erbringt die Beratungsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand bewährter Technik. Er berücksichtigt nach Absprache und, sofern im Einzelfall sinnvoll, allgemeine Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards (z.B.: ITIL, DIN) sowie gegebenenfalls spezifische Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Auftraggebers.
(3) Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, ist der Auftragnehmer dort zur Leistungserbringung verpflichtet.
(4) Der Auftragnehmer ist in der Einteilung seiner Arbeitszeit frei. Er hat sich jedoch für die Zusammenarbeit der Parteien und für die Einhaltung von Terminen mit dem Projektleiter des Auftraggebers abzustimmen.
(5) Der Auftragnehmer darf nur nach vorheriger Information durch den Auftraggeber für die Erbringung der Beratungsleistungen Dritte als Subunternehmer einschalten.
§3 Leistungserbringung des Auftragnehmers
(1) Der Auftraggeber hat die Beratungsleistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitern des Auftragnehmers zu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber die notwendigen Arbeitsmaterialien, insbesondere Arbeitsplätze und Computer, in seinen Geschäftsräumen in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner („Projektleiter“) sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Auftraggeber stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Projekts jeweils notwendig sind.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde seine Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
(4) Das geplante Vorgehen und die grobe Terminplanung gehen von folgenden Voraussetzungen aus:
- zu Beginn der Konzeptionsphase ist seitens des Auftraggebers eine Systeminfrastruktur gemäß Vorgaben vom Auftragnehmer vorzuhalten. Der Auftraggeber ist für die System-Basisadministration verantwortlich
- der Auftraggeber arbeitet aktiv mit und trifft zeitnah die notwendigen Entscheidungen (siehe Lenkungsausschuss, Projektkoordinator)
- die notwendigen Projektmitarbeiter werden entsprechend dem Projektfortschritt für die Projektarbeit zur Verfügung gestellt. Projektmitarbeiter werden mit den jeweils erforderlichen Kompetenzen ausgestattet
- die Verantwortung für die Gestaltung der fachlichen Prozesse liegt bei den Fachabteilungen, die durch die Projektmitarbeiter vertreten werden
- die Einführung basiert auf den HAUFE AXERA-Standardprogrammen, ohne Individualprogrammierungen
(5) Die nachfolgend genannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers können nach Absprache gegen zusätzliche Vergütung vom Auftragnehmer übernommen werden:
- Änderung der Schriftstücke (bzw. -Vorlagen) für HAUFE AXERA nach den Erfordernissen der Auftraggeber
- individuelle Anpassung von Berichten und Berichtlayouts sowie die Anpassung von bestehenden Berichten
Stand: Februar 2024
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